Fußweg fürs Neubaugebiet Muschenheim
FW Lich beantragen Änderung zum Städtebaulicher Vertrag "Im Kirchboden -Teil II“ im Stadtteil Muschenheim
Lageplan Fußweg Neubaugebiet Muschenheim mit den möglichen Routen (blau und orange) für den geplanten Fußweg.| 25.09.2020 | Der Vorhaben-und Erschließungsträger für das Neubaugebiet in Muschenheim wird verpflichtet eine fußläufige Anbindung aus dem Neubaugebiet "Im Kirchboden II" zur kürzesten Erreichbarkeit des Dorfzentrums anzulegen. Die Freien Wähler forden, dass der Zugriff auf die vorgesehenen Flächen, inklusive Alternativrouten vom Vorhaben-und Erschließungsträger gesichert wird, sodass auch eine zeitversetzte Umsetzung des Weges zur eigentlichen Erschließung des Baugebietes möglich wird. Die Stadtverordnetenversammlung ist dem Vorschlag in seiner Sitzung im September 2020 einstimmig gefolgt.
Wunsch des Ortsbeirates
Bereits zu Beginn der Beratungen zum Neubaugebiet „Im Kirchboden II“ hat sich der Ortsbeirat für eine Anbindung des Gebiets über einen Fußweg an den Klausenberg ausgesprochen. Dem Wunsch wurde mit der Aufnahme des Abs. 13 im § 7 des Vertrags Rechnung getragen. Wir halten es für angebracht diese Klausel im Vertrag um den Passus der Flächensicherung für den Fußweg zu erweitern, da es durchaus im Bereich der Möglichkeiten liegt, dass die fußläufige Anbindung erst nach Fertigstellung der Erschließung erfolgen kann, zum Beispiel im Rahmen der Sanierung der K166/Klausenberg.
Die möglichen Routen zur Streckenführung haben wir im Lageplan eingezeichnet. Dies Flächen der beiden Routen müssen vom Vorhabenträger für die Umsetzung des Fußweges gesichert werden.